- eine dokumentierte Schule |
In den ersten Tagen des neuen Schuljahres werden alle Kinder durch ihre Lehrkräfte über die Schweinegrippe und die zu befolgenden Schutzmassnahmen gegen Ansteckung informiert. Diese Informationen werden dem Alter der Kinder angepasst, ebenso die vorsorglichen Massnahmen.
Die Schule richtet sich dabei nach den Weisungen der Kantonalen Erziehungsdirektion und des Kantonsarztes. In einem Informationsblatt an alle Eltern informiert sie über die folgenden
l Regelmässiges gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife
l Hände mit Wegwerfhandtuch trocknen
l In Papiertaschentuch husten oder niesen
l Falls kein Taschentuch zur Verfügung steht, in die Armbeuge niesen oder husten
l Papiertaschentuch nach Gebrauch sorgfältig entsorgen und gründlich Hände waschen
l Kein Händeschütteln, Umarmen oder Küssen
l Nach Möglichkeit mindestens einen Meter Abstand zum Gesprächspartner halten
l Geschirr und Besteck nicht mit anderen Personen teilen
l Eine wichtige Schutzmassnahme ist, bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben, damit die Gefahr einer Ansteckung von andern vermieden wird.
Falls ein Kind Grippesymptome (hohes Fieber über 38 Grad, Muskelschmerzen, Husten, Halsweh, Kopfschmerzen) aufweist, soll es zu Hause gepflegt werden. Die Rückkehr in die Schule darf frühestens einen Tag nach Abklingen der Symptome erfolgen.
In jedem Fall ist die Klassenlehrkraft telefonisch zu informieren!
Schul- und Klassenschliessungen
Fehlen in einer Klasse drei oder mehr Kinder aus ungeklärten Gründen, informiert die Schulleitung den Schularzt. Dieser muss vor einer allfälligen Schulschliessung mit dem Kantonsarzt Kontakt aufnehmen. Eine Schulschliessung dauert in der Regel ca. eine Woche.
Ausfall von erkrankten Lehrkräften
Wenn in einem Schulhaus plötzlich mehrere Lehrkräfte gleichzeitig ausfallen und keine Stellvertretungspersonen zur Verfügung stehen, wird die Schulleitung je nach Situation kurzfristig reagieren und spezielle Unterrichtslösungen anordnen. Denkbar ist die zeitweise Zusammenlegung von Klassen, die Umstellung der Stundenpläne oder – wenn keine andere Möglichkeit mehr bleibt – die Klassen für einzelne Tage zu dispensieren.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
SCHULLEITUNG UNTERSEEN
Neue Broschüre der Erziehungsdirektion:
"Kindergarten und Volksschule im Kanton Bern"