- die Schule mit Elterninfos |
Beide Varianten sind in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen der Erziehungsdirektion klar geregelt. Diese Verordnung finden Sie hier.
Gemäss Volksschulgesetz Artikel 27 sind die Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Ein geeignetes Formular zur Meldung und gleichzeitig zu Ihrer Kontrolle der bereits bezogenen Halbtage finden Sie hier.
Die neue Broschüre der Erziehungsdirektion finden Sie hier.
Neue Broschüre der Erziehungsdirektion:
"Kindergarten und Volksschule im Kanton Bern"