- die Schule mit Elterninfos
 

Infos für Eltern

Absenzen und Dispensationen

Beide Varianten sind in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen der Erziehungsdirektion klar geregelt. Diese Verordnung finden Sie hier.

Bezug von freien Halbtagen

Gemäss Volksschulgesetz Artikel 27 sind die Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Ein geeignetes Formular zur Meldung und gleichzeitig zu Ihrer Kontrolle der bereits bezogenen Halbtage finden Sie hier.

Kindergarten und Volksschule im Kanton Bern

Die neue Broschüre der Erziehungsdirektion finden Sie hier.

 

AKTUELL

 

FERIENPLAN 2013/14 

Neue Broschüre der Erziehungsdirektion:

"Kindergarten und Volksschule im Kanton Bern"

 

 

 

Tagesschule und Schule - eine Einheit
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